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Es gibt besondere Wohnungen. In diesen Wohnungen gibt es auch Betreuung.

Es gibt besondere Wohnungen. In diesen Wohnungen gibt es auch Betreuung.

Die besondere Wohnform ist eine besondere Hilfe.
Die besondere Wohnform ist eine Hilfe für Menschen mit Behinderung.
Die besondere Wohnform gibt es schon lange.
Früher hieß die besondere Wohnform auch: Wohnheim.
In der besonderen Wohnform gibt es viele Hilfen.
Zum Beispiel:
- Hilfen beim Essen
- Hilfen beim Waschen
- Hilfen bei der Arbeit im Haushalt
Im neuen Gesetz über Eingliederungshilfe stehen die Regeln für die besondere Wohnform.
Im neuen Gesetz über Eingliederungshilfe gibt es 2 Arten von Hilfen:
- Fachleistungen
- Existenzsichernde Leistungen
Fachleistungen sind alle Hilfen von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen von der besonderen Wohnform.
Existenzsichernde Leistungen sind Geldleistungen.
Menschen mit Behinderung brauchen das Geld zum Beispiel:
- wenn sie keine Arbeit haben
- wenn sie nicht genug Geld verdienen.

Manche Menschen mit Behinderung brauchen besondere Wohnformen.
Dafür müssen sie einen Platz in einer besonderen Wohnform haben.
Dafür brauchen sie einen Leistungsbescheid vom Träger der Eingliederungshilfe.
In dem Wohn- und Betreuungsvertrag steht:
- Was der Mensch mit Behinderung bekommt
- Was der Mensch mit Behinderung zahlen muss.
Die besonderen Wohnformen bieten:
- Essen
- Wäscheservice
- Hilfe im Haushalt.
Der Mensch mit Behinderung muss dafür Geld bezahlen.
Oder er bekommt Geld von der Grundsicherung.

Wie die besondere Wohnform genau ist, das können Sie in einem Gespräch mit uns fragen.
Das Gespräch ist unverbindlich.
Sie müssen danach nichts machen.

Oder wir erklären Ihnen die Wohnbereiche auf unserer Internetseite.