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Ein Vertrag wird unterschrieben

Mietvertrag

In einem gemeinsamen Vertrag wird aufgeschrieben, welche Hilfe der LWL-Wohnverbund leistet. Falls Sie für einige Stunden in der Woche eine individuelle Assistenzleistung in Ihrer eigenen Wohnung benötigen, schließen wir mit Ihnen einen Betreuungsvertrag. Darin werden wesentliche Inhalte der Unterstützungsleistung geregelt. Wenn Sie neben den Assistenzleistungen auch Wohnraum anmieten wollen, werden wir zusätzlich einen Mietvertrag über die Wohnung oder Ihren Wohnanteil in einer Wohngemeinschaft schließen. Für den Wohnraum bezahlen Sie von Ihrem Geld eine Miete.

Eine Variante hierzu ist die sogenannte besondere Wohnform. Hier erhalten Sie in der Regel einen kombinierten Vertrag nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG). Dort sind alle Wohn-, Unterstützungs- und Versorgungsleistungen aufgeführt. Die besondere Wohnform bietet eine umfassende Versorgung, die in der Regel auch die Verpflegung und hauswirtschaftliche Unterstützung beinhaltet. Näheres dazu siehe unter „besondere Wohnform“.