Wenn erwachsene Menschen wegen ihrer Behinderung nicht alleine leben können, kann die Alternative zum Wohnen im Heim eine Gastfamilie sein. Die Bewohnerinnen und Bewohner leben dann wie ein Familienmitglied in dem Haushalt, der fachlich durch das Familienpflegeteam des LWL-Wohnverbundes unterstützt und begleitet wird. Gastfamilien können Familien, Paare oder Einzelpersonen sowie Geschwister oder Angehörige sein. Bedingung ist, dass sie ausreichend Wohnraum – also auch ein eigenes Zimmer – für den Bewohner oder die Bewohnerin haben und die Zeit und Fähigkeit mitbringen, sich auf die besonderen Anforderungen eines Menschen mit Behinderung oder einer psychischen Erkrankung einzustellen.
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Leben in einer Gastfamilie
Die Klientinnen und Klienten, die in einer Gastfamilie leben möchten, sollten Interesse an persönlichen engen Beziehungen haben und einer geregelten Tagesstruktur nachgehen können und wollen.
Das Betreute Wohnen in einer Gastfamilie ist eine besondere Form des Ambulant Betreuten Wohnens. Die Gastfamilie, die Bewohnerin oder der Bewohner sowie das Familienpflegeteam schließen die so genannte Familienpflegevereinbarung ab. Die Gastfamilie erhält ein monatliches Betreuungsgeld für die Betreuung, Unterkunft und Verpflegung. Die Nutzerin oder der Nutzer bekommen einen monatlichen Barbetrag und Bekleidungsgeld. Die Leistungen können auch im Rahmen des persönlichen Budgets in Teilbereichen oder im Gesamten eingekauft werden.
Manche Menschen brauchen Hilfe im Alltag.
Deshalb können sie nicht alleine wohnen.
Dann gibt es eine Alternative zu einem Wohnheim.
Die Alternative ist: Eine Gastfamilie.
In einer Gastfamilie wohnt man wie in einer richtigen Familie.
Aber man bekommt Hilfe von Fachleuten.
Die Fachleute heißen: Familienpflegeteam vom LWL-Wohnverbund.
Gastfamilien können:
- eine Familie sein
- ein Paar sein
- eine Einzelperson sein
- Geschwister sein
- Angehörige sein.
Die Gastfamilie muss:
- genug Platz haben
- Zeit haben
- gut auf den Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung aufpassen können.
Wie ist das genau bei der besonderen Wohnform?
Das können Sie am besten in einem Gespräch mit uns fragen.
Oder wir erklären Ihnen die Wohnbereiche auf unserer Internetseite.
Sie wohnen bei einer Gastfamilie
Das heißt:
Sie wohnen bei einer Familie.
Die Familie ist nicht Ihre eigene Familie.
Die Klienten und Klientinnen sollen in einer Gastfamilie leben wollen.
Sie sollen:
- Freunde und Freundinnen haben wollen
- einen geregelten Tagesablauf haben wollen.
Ambulant betreutes Wohnen in einer Gastfamilie
Das kurze Wort ist: Betreutes Wohnen in einer Gastfamilie.
Das Ambulant betreute Wohnen in einer Gastfamilie ist eine besondere Form von Ambulant betreutem Wohnen.
In der Gastfamilie wohnt eine Person mit Behinderung.
Die Familie kümmert sich um die Person mit Behinderung.
Die Familie bekommt dafür Geld.
Die Familie und die Person mit Behinderung machen einen Vertrag.
Der Vertrag heißt: Familienpflegevereinbarung.
Die Familie bekommt Geld für die Pflege von der Person mit Behinderung.
Das Geld heißt: Betreuungsgeld.
Die Familie bekommt auch Geld für das Essen und die Wohnung von der Person mit Behinderung.
Das Geld heißt: Unterkunftsgeld.
Die Person mit Behinderung bekommt auch Geld.
Das Geld heißt: Barbetrag.
Mit dem Barbetrag kann sich die Person mit Behinderung Kleidung kaufen.
Die Person mit Behinderung kann auch Sachen aus dem persönlichen Budget kaufen.
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