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Leistungen der sozialen Teilhabe

Leistungen zur Sozialen Teilhabe werden erbracht, um eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern. Hierzu gehört die Befähigung zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung im eigenen Wohnraum, oder die dauerhafte Unterstützung dabei. Ob und welche Leistungen ein Mensch mit Behinderung erhält, wird im sogenannten Gesamtplanverfahren entschieden und festgelegt. Zuständig dafür ist der Träger der Eingliederungshilfe. In Westfalen-Lippe ist dies das LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe.